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   FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03   

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FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03 (https://dejure.org/2006,20033)
FG München, Entscheidung vom 18.10.2006 - 9 K 763/03 (https://dejure.org/2006,20033)
FG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 9 K 763/03 (https://dejure.org/2006,20033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung einer ingenieurähnlichen Tätigkeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) durch einen Projektleiter im EDV-Bereich; Entwicklung qualifizierter Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) als ...

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; GewStG § 2 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1997) § 15 Abs. 2 S. 1 § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Ein Projektleiter im EDV-Bereich führt keine ingenieurähnliche Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein Projektleiter im EDV-Bereich führt keine ingenieurähnliche Tätigkeit i. S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03

    Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Das gilt auch für einen dem Katalogberuf des Ingenieurs ähnlichen Beruf (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 04. Mai 2004, XI R 9/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 989 m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist, dass qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt wird (BFH in BStBl II 2004, 989).

  • BFH, 07.11.1991 - IV R 17/90

    EDV-Beratung im Bereich der Systemtechnik durch Autodidakten kann

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Der Autodidakt muss im Bereich der EDV - ebenso wie im Bereich anderer technischer Berufe - theoretische Kenntnisse nachweisen, die in ihrer Breite und Tiefe denjenigen des an einer Fachhochschule oder wissenschaftlichen Hochschule ausgebildeten Diplom-Informatikers entsprechen (BFH-Urteil vom 07. November 1991 IV R 17/90, BStBl II 1993, 324).

    Die verschiedenen Tätigkeitsmerkmale sind so eng miteinander verflochten und bedingen sich gegenseitig so unauflösbar, dass nur eine einheitliche Beurteilung der Tätigkeit möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 07. November 1991, IV R 17/90, BStBl. II 1993, 324).

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    In diesem Fall müssen - soll die Tätigkeit insgesamt als ingenieurähnlich zu beurteilen sein - die die Ähnlichkeit begründenden Tätigkeitsmerkmale i.S. eines Schwerpunktes andere, dem Ähnlichkeitsvergleich nicht begründende Tätigkeiten überwiegen (BFH-Urteil vom 19. September 2002, IV R 74/00, BStBl II 2003, 27).
  • BFH, 09.02.2006 - IV R 27/05

    Ingenieurähnliche Tätigkeit - "ähnlicher Beruf" i. S. von § 18 EStG

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    An diesem Ergebnis ändert auch der Umstand nichts, dass ein konstruierendes Element zur Bejahung einer ingenieurähnlichen Tätigkeit nicht erforderlich ist und eine Ingenieurtätigkeit auch eine beratende Tätigkeit umfasst, soweit diese nicht auf bloße Absatzförderung gerichtet ist (BFH-Urteil vom 09. Februar 2006, IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270).
  • FG München, 22.07.2005 - 8 K 2286/05

    EDV-Berater als Freiberufler; Beratender Betriebswirt; EDV-Berater als

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Da es damit bereits an einem dem beratenden Betriebswirt vergleichbaren Wissen fehlt, kann die in der Rechtsprechung der Finanzgerichte umstrittene Frage, ob ein EDV-Berater ein einem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf ausübt (so FG München, 8. Senat, Urteil vom 22. Juli 2005, 8 K 2286/05, EFG 2006, 41; a.A. FG München, 10. Senat, Urteil vom 29. März 2006 10 K 117/04, EFG 2006, 1346) dahingestellt bleiben.
  • BFH, 18.10.1989 - I R 126/88

    Leibrente für Veräußerung von Ansprüchen aus einem Lizenzvertrag kann zu

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Vielmehr ist von einem eigenen Berufsbild eines Projektmanagers auszugehen, den der Gesetzgeber - ebenso wie den des EDV-Beraters (vgl. BFH in BStBl II 1990, 377) - nicht in den Katalog der freien Berufe aufgenommen hat.
  • FG München, 29.03.2006 - 10 K 117/04

    Keine Beschwer durch Einkünftequalifikation im Einkommensteuerbescheid;

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Da es damit bereits an einem dem beratenden Betriebswirt vergleichbaren Wissen fehlt, kann die in der Rechtsprechung der Finanzgerichte umstrittene Frage, ob ein EDV-Berater ein einem beratenden Betriebswirt ähnlichen Beruf ausübt (so FG München, 8. Senat, Urteil vom 22. Juli 2005, 8 K 2286/05, EFG 2006, 41; a.A. FG München, 10. Senat, Urteil vom 29. März 2006 10 K 117/04, EFG 2006, 1346) dahingestellt bleiben.
  • BFH, 08.11.2002 - IV B 120/01

    Systemsoftware-Entwickler, Nachweis der vergleichbaren theoretischen Kenntnisse;

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Die Feststellung des Sachverständigen, die Tätigkeit des Klägers in den Streitjahren habe überwiegend und prägend im Bereich der Systemtechnik bzw. Systemprogrammierung gelegen, ist zu unbestimmt und als Nachweis für eine sich auf den Kernbereich einer vergleichbaren Ingenieurtätigkeit erstreckenden Tätigkeit nicht ausreichend (vgl. BFH-Beschluss vom 08. November 2002 IV B 120/01, BFH/NV 2003, 170).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 90/89

    Anforderungen an die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung und wegen möglicher Abweichung vom Urteil des BFH vom 18. Oktober 1990, IV R 90/89, (BFH/NV 1991, 515) zugelassen.
  • BFH, 22.09.2009 - VIII R 79/06

    IT-Projektleiter als freier Beruf

    Das Finanzgericht (FG) schloss sich mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 421, veröffentlichten Urteil dieser Qualifikation im Ergebnis an.

    Der Kläger beantragt, die Bescheide über den Gewerbesteuermessbetrag 1998 und 1999 vom 17. Dezember 2001, die Einspruchsentscheidung vom 21. Januar 2003 und das Urteil des FG München vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 aufzuheben.

  • BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07

    Anforderungen an eine ingenieurähnliche Tätigkeit; Anforderungen an die Darlegung

    Das FG München hat im Urteil vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 421, Revision anhängig unter XI R 45/06), auf welches der Kläger Bezug genommen hat, eine Ähnlichkeit nach den Maßstäben im BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1270 der vom dortigen Kläger entfalteten Tätigkeit mit derjenigen eines beratenden Ingenieurs aufgrund einer konkreten Würdigung der gesamten Umstände jenes Streitfalles verneint.
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